Sie benötigen eine Zuweisung zur Physiotherapie, auf der Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die Art (z.B. Bewegungstherapie, Teilmassage, Lymphdrainage…) und Anzahl der verordneten Therapien angibt. Versicherte der ÖGK und der SVS benötigen für die erste Behandlungsserie keine Bewilligung durch die Sozialversicherungen – sofern in den letzten 13 Wochen davor keine Physiotherapie in Anspruch genommen wurde. Für Versicherte der anderen Sozialversicherungen ist immer eine Bewilligung der Überweisung einzuholen. Dies ist per E-Mail oder Fax möglich. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Im Preis inbegriffen ist auch die Betreuung außerhalb der Therapiezeiten in der Praxis (telefonische Informationen, Einholen von Bewilligungen bei den österreichischen Gesundheitskassen, Kontaktaufnahme mit Ärztinnen und Ärzten (evt. ist Rücksprache notwendig)). Nach Abschluss der Behandlung können Sie die Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung zur teilweisen Rückerstattung einreichen. Der Anteil der Rückerstattung ist je nach zuständiger Sozialversicherung und Verordnung unterschiedlich hoch und beträgt zwischen 25-50% der Behandlungskosten.
Falls Sie eine Zusatzversicherung oder Unfallversicherung haben, überprüfen Sie bitte, ob eine Deckung der restlichen Behandlungskosten in Ihrem Tarif beinhaltet ist.
Hausbesuche
Für die Betreuung im Hausbesuch erlauben wir uns eine Anfahrtspauschale von € 30.- zu verrechnen, wobei die Sozialversicherungen einen Großteil davon übernehmen. Hausbesuche müssen immer auf der Überweisung verordnet sein und sind immer vorab von den Sozialversicherungen zu bewilligen.
Termine
Die Behandlungstermine vereinbaren Sie mit uns vorab telefonisch oder per Email. Die Therapiezeit ist exklusiv für Sie reserviert, deshalb bitten wir um Verständnis, dass sich die Behandlungszeit bei Verspätung verkürzt. Für Ihre Behandlung planen wir unsere Zeit fix ein. Sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein können, den Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie mindestens 24h vor dem vereinbarten Termin um Absage bei Ihrer behandelnden Physiotherapeutin. Bei unentschuldigten, oder zu kurzfristig abgesagten Terminen müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht eingereicht werden.